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   VGH Baden-Württemberg, 30.11.1993 - 3 S 2120/92   

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VGH Baden-Württemberg, 30.11.1993 - 3 S 2120/92 (https://dejure.org/1993,1988)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 30.11.1993 - 3 S 2120/92 (https://dejure.org/1993,1988)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 30. November 1993 - 3 S 2120/92 (https://dejure.org/1993,1988)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Normenkontrollverfahren: Antragsbefugnis von Wohnungsmietern; Zulässigkeit einer Randerschließungsstraße bei stark verkehrsbelasteten Wohngebieten; Berücksichtigung des beabsichtigten Ausbaus der Autobahn in der Abwägung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verwaltungsprozeßrecht: Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren - Bauplanungsrecht: Zulässigkeit einer Randerschließungsstraße bei stark verkehrsbelasteten Wohngebieten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1994, 3244 (Ls.)
  • NVwZ 1994, 697
  • VBlBW 1994, 106
  • VBlBW 1994, 356
  • ZfBR 1994, 251
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 21.07.1989 - 4 NB 18.88

    Rechtsfolgen der Nichteinbeziehung eines lärmbetroffenen Grundstücks in den

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 30.11.1993 - 3 S 2120/92
    Denn diese berufen sich auf Erhöhungen der Verkehrsimmissionen durch die Ringstraße und ihre Anschlüsse und damit auf einen - auch auf Grundstücke außerhalb des Plangebiets ausstrahlenden - abwägungsrelevanten öffentlichen und privaten Belang von städtebaulich erheblichem Gewicht (vgl. BVerwG, Beschluß vom 21.7.1989, UPR 1989, 444).

    Dies reicht bei großzügiger Betrachtung, wie sie nach der neueren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geboten ist, zur Annahme eines Nachteils noch aus, auch wenn der zusätzliche Verkehrslärm kaum oder nicht wahrnehmbar ist (vgl. Beschlüsse v. 21.7.1989, UPR 1989, 444 und vom 19.2.1992, Buchholz 310 § 47 Nr. 63).

  • VGH Baden-Württemberg, 28.06.1988 - 10 S 758/87

    Erheblichkeit der von einer Wärmepumpe ausgehenden Emissionen bzw Belästigungen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 30.11.1993 - 3 S 2120/92
    Da sich der Beurteilungspegel bei einer Verdoppelung des Verkehrsaufkommens nur um 3 dB(A) erhöht, liegt die Lärmerhöhung durch etwaige Prognoseungenauigkeiten vorliegend deutlich unter 1 dB(A) und ist damit praktisch nicht wahrnehmbar (vgl. dazu auch VGH Bad. Württ., Beschlüsse vom 28.6.1988, VBlBW 1989, 104 f. u.v. 10.10.1989 - 3 S 2540/89 -).

    Auch diese Lärmdifferenz ist bei Dauerschallpegeln nach allgemeinen Erkenntnissen der Akustik für das menschliche Ohr kaum wahrnehmbar (vgl. BVerwG, Beschluß vom 19.2.1992, Buchholz 310 § 47 VwGO Nr. 63, Urteil vom 22.5.1987, BVerwGE 77, 285; VGH Bad.-Württ., Beschluß vom 28.6.1988 a.a.O.).

  • BVerfG, 12.06.1979 - 1 BvL 19/76

    Kleingarten

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 30.11.1993 - 3 S 2120/92
    Kleingärten sind daher auch unter Verkehrslärmgesichtspunkten schutzbedürftig (vgl. dazu i.e. BVerwG, Beschl. v. 17.3.1992, DÖV 1993, 251, 252; zur Funktion von Kleingärten vgl. auch BVerfG, Beschl. v. 12.6.1979, BVerfGE 52, 1, 35 = DÖV 1980, 92).
  • BVerfG, 26.05.1993 - 1 BvR 208/93

    Besitzrecht des Mieters

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 30.11.1993 - 3 S 2120/92
    Dies verbietet eine Differenzierung nach Eigentümern und Mietern jedenfalls dann, wenn Nachteile in Rede stehen, die nicht nur spezifische Eigentümerbelange betreffen (Nutzungs- oder Verfügungsbeschränkung, Wertverlust etc.), sondern die sich - wie etwa Lärm, Abgase oder sonstige Umwelteinwirkungen - auf die "gesunden Wohnverhältnisse" (vgl. § 1 Abs. 5 Nr. 1, aber auch § 34 Abs. 1 Satz 2 BauGB) auswirken, d.h. auf die Interessen aller Personen, die an einer Wohnung nutzungs- und besitzberechtigt sind und dort ihren privaten Lebensmittelpunkt begründen (vgl. dazu auch Dürr, Die Antragsbefugnis bei der Normenkontrolle von Bebauungsplänen 1987, S. 91 m.w.N.; zu Funktion und Bedeutung der Wohnung vgl. neuerdings auch BVerfG, Beschluß v. 26.5.1993, NJW 1993, 2035).
  • BVerwG, 09.11.1979 - 4 N 1.78

    Satzungserlaß

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 30.11.1993 - 3 S 2120/92
    Ein Nachteil kann jedoch auch Personen außerhalb des Plangebiets erwachsen, sofern sie in abwägungserheblichen schutzwürdigen privaten Interessen mehr als nur geringfügig negativ betroffen werden (st. Rspr. des Senats im Anschluß an BVerwGE 59, 87 ff.).
  • BVerwG, 22.05.1987 - 4 C 33.83

    Verkehrslärm an Bundesfernstraßen; Aktiver und passiver Lärmschutz; Richtlinien

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 30.11.1993 - 3 S 2120/92
    Auch diese Lärmdifferenz ist bei Dauerschallpegeln nach allgemeinen Erkenntnissen der Akustik für das menschliche Ohr kaum wahrnehmbar (vgl. BVerwG, Beschluß vom 19.2.1992, Buchholz 310 § 47 VwGO Nr. 63, Urteil vom 22.5.1987, BVerwGE 77, 285; VGH Bad.-Württ., Beschluß vom 28.6.1988 a.a.O.).
  • BVerwG, 17.12.1992 - 4 N 2.91

    Verwaltungsprozeßrecht: Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 30.11.1993 - 3 S 2120/92
    Allerdings sind die Antragsteller nicht Eigentümer von Grundstücken im Plangebiet, so daß der Bebauungsplan nicht schon aus sich heraus unmittelbar eigentumsregelnde Wirkungen hat (vgl. dazu BVerwG, Beschl. v. 17.12.1992, DÖV 1993, 391; Beschl. v. 6.1.1993 - 4 NB 38.92 -).
  • BVerwG, 06.01.1993 - 4 NB 38.92

    Nachteilsbegriff im Normenkontrollverfahren gegen einen Bebauungsplan

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 30.11.1993 - 3 S 2120/92
    Allerdings sind die Antragsteller nicht Eigentümer von Grundstücken im Plangebiet, so daß der Bebauungsplan nicht schon aus sich heraus unmittelbar eigentumsregelnde Wirkungen hat (vgl. dazu BVerwG, Beschl. v. 17.12.1992, DÖV 1993, 391; Beschl. v. 6.1.1993 - 4 NB 38.92 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 06.02.1992 - 5 S 1311/91

    Abwägungsfehler durch Nichtberücksichtigung einer sich aufdrängenden

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 30.11.1993 - 3 S 2120/92
    Auch wenn diese geringer sein sollten als die Immissionen der geplanten Trasse, mußten sich die Alternativen dem Gemeinderat nicht aufdrängen, da sie die öffentlichen Planziele auch nicht annähernd in gleicher Weise zur Geltung bringen (vgl. dazu BVerwG, Beschl. v. 20.12.1988, UPR. 1989, 273; VGH Bad.-Württ., Urteile vom 10.3.1993 - 3 S 1212/90 - u.v. 6.2.1992 - 5 S 1311/91 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 26.08.1993 - 5 S 1772/93

    Geltendmachung nachbarlicher Abwehrrechte durch einen nur obligatorisch

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 30.11.1993 - 3 S 2120/92
    Zu den abwägungserheblichen Belangen im Bebauungsplanverfahren gehören, anders als bei baurechtlichen Nachbarklagen, nicht nur die rechtlichen Interessen von Eigentümern oder sonstigen dinglich Berechtigten (vgl. dazu § 42 Abs. 2 VwGO und VGH Bad. Württ., Beschlüsse v. 15.9.1993 - 3 S 3086/92 - u.v. 26.8.1993 - 5 S 1772/93 -, jeweils m.w.N.), sondern grundsätzlich die Interessen der gesamten von der Planung berührten "Wohnbevölkerung" (vgl. § 1 Abs. 5 Nr. 1 BauGB).
  • VGH Baden-Württemberg, 13.07.1995 - 3 S 3167/94

    Normenkontrolle eines Bebauungsplans: klimatologische Auswirkungen eines

    Auf die von Prof. Dr. v. R. prognostizierten thermischen Nachteile können sich auch die Antragsteller zu 1 und 4 als Mieter und damit als Mitglieder der potentiell betroffenen Wohnbevölkerung berufen (vgl. dazu etwa VGH Bad.-Württ., Urteil vom 30.11.1993 - 3 S 2120/92 -, NVwZ 1994, 697).
  • VGH Baden-Württemberg, 20.06.1995 - 8 S 237/95

    Unzulässige Festsetzung der Art der baulichen Nutzung in einem eingeschränkten

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschl. v. 9.11.1979 - 4 N 1.78 u.a. - BVerwGE 59, 87 = NJW 1980, 1061) kann auch ein Mieter bzw. Pächter eines Grundstücks antragsbefugt sein, wenn er durch die gemeindliche Planung in abwägungserheblicher Weise nachteilig betroffen ist (vgl. auch VGH Bad.-Württ., Normenkontrollurteil v. 30.11.1993 - 3 S 2120/92 - NVwZ 1994, 697).
  • VG Ansbach, 26.11.2007 - AN 11 K 07.30632

    Afghanistan, Widerruf, Flüchtlingsanerkennung, Hindus, Gruppenverfolgung,

    Es ergibt sich aber auch kein Anspruch auf Feststellung des Abschiebungsverbots des § 60 Abs. 1 AufenthG, soweit dessen Voraussetzungen wie nach Satz 1 nicht bloß als inhaltlich entsprechende Regelung wie bisher § 51 Abs. 1 AuslG (BT-Drks. 15/420 Seite 91) bezüglich der Verfolgungshandlung, des geschützten Rechtsguts sowie des politischen Charakters der Verfolgung mit denen des Art. 16a Abs. 1 GG deckungsgleich sind (BVerwG NVwZ 1992, 676 und 1994, 697), sondern als nichtstaatliche Verfolgung nunmehr weitergehenden Schutz gewähren.
  • OVG Berlin, 22.10.1996 - 2 A 7.96

    Bebauungsplan; Stadtpolitische Bedeutung; Vorläufiger Rechtsschutz;

    Diese betreffen nicht nur spezifische Eigentümerbelange, sondern auch die abwägungserheblichen Interessen aller Nützungs- und Besitzberechtigten an einer Wohnung in diesem Bereich (vgl. VGH Mannheim, Urteil vom 30. November 1993, NVwZ 1994, 697 ), unabhängig davon, ob die Wohnungen innerhalb oder außerhalb des Geltungsbereichs des angefochtener Bebauungsplans liegen (vgl. BVerwG, Beschluß vom 18. März 1994, Buchholz 310 § 47 VwGO . Nr. 88; BVerwG, Beschluß vom 9. Februar 1995, Buchholz 310 § 47 Nr. 102 = NVwZ 1995, 895 = BauR 1995, 499 ).
  • VGH Baden-Württemberg, 14.05.1997 - 3 S 1682/96

    Normenkontrollklage gegen Vorhaben- und Erschließungsplan wegen Lärmzunahme

    Anhand dieser Maßstäbe ist die Antragsbefugnis der Antragsteller zu verneinen, wobei bei den Antragstellern zu 3 und 4 nicht bereits der Umstand entgegensteht, daß sie nur Mieter einer Wohnung sind (vgl. den Beschluß des Senats vom 30.11.1993 - 3 S 2120/92 -, VBlBW 1994, 356).
  • VGH Baden-Württemberg, 26.07.1996 - 5 S 69/95

    Antragsbefugnis der Anwohner für ein Normenkontrollverfahren: Zufahrtsstraße zu

    Anhand dieser Maßstäbe ist die Antragsbefugnis der Antragsteller zu 1 bis 6 zu verneinen, wobei beim Antragsteller zu 5 nicht bereits der Umstand entgegensteht, daß er (nur) Mieter einer Wohnung ist (vgl VGH Baden-Württemberg, Urt v 30.11.1993 - 3 S 2120/92 -, VBlBW 1994, 356).
  • VG Ansbach, 15.08.2007 - AN 11 K 07.30541

    Afghanistan, Folgeantrag, Änderung der Sachlage, Gebietsgewalt,

    Es ergibt sich kein Anspruch auf Feststellung des Abschiebungsverbots des § 51 Abs. 1 AuslG, dessen Voraussetzungen bezüglich der Verfolgungshandlung, des geschützten Rechtsguts sowie des politischen Charakters der Verfolgung mit denen des Art. 16 a Abs. 1 GG deckungsgleich sind (BVerwG NVwZ 1992, 676 und 1994, 697 = InfAuslR 1994, 196).
  • VGH Baden-Württemberg, 18.07.1994 - 3 S 339/94

    Zum Verhältnis von Miteigentümern untereinander bei Streit um eine Baugenehmigung

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kann Nachbarschutz gegen die Erteilung einer Baugenehmigung (anders als in einem gegen einen Bebauungsplan gerichteten Normenkontrollverfahren - vgl. dazu Urteil des Senats vom 30.11.1993 - 3 S 2120/92 - NVwZ 1994, S. 697) grundsätzlich nur der jeweilige - zivilrechtliche - Eigentümer eines benachbarten Grundstücks in Anspruch nehmen (BVerwG, Urteil v. 11.5.1989, BVerwGE 82, 61 = DVBl. 1989, Seite 1055, 1056; VGH Baden-Württemberg, Beschluß v. 26.8.1993 - 5 S 1772/93 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.03.1994 - 3 S 2254/92

    Umdeutung einer rechtswidrigen Genehmigung eines vorzeitigen Bebauungsplans in

    Hieraus ergibt sich, daß zu den abwägungserheblichen Belangen im Bebauungsplanverfahren - anders als bei baurechtlichen Nachbarklagen - nicht nur die Interessen von Eigentümern oder sonstigen dinglich Berechtigten, sondern grundsätzlich die Interessen aller Personen gehören, soweit sich aus den mit dem Bebauungsplan verbundenen Festsetzungen Auswirkungen auf eine ihnen zustehende Grundstücksnutzung ergeben können, also auch die Interessen von Mietern und Pächtern (vgl. hierzu BVerwG, Beschluß v. 9.11.1979, BVerwGE 59, 87, 101 und BVerwG, Beschluß v. 11.11.1988, NVwZ 1989, 553; VGH Bad.-Württ., Normenkontroll-Urteile v. 6.2.1981, VBlBW 1982, 229 u.v. 30.11.1993 - 3 S 2120/92 - UPR 1994, 156; ferner Kopp, VwGO, 9. Aufl., § 47 RdNr. 27 S. 426).
  • VG Ansbach, 30.07.2007 - AN 11 K 07.30522

    Ägypten, Blutrache, Glaubwürdigkeit, Verfolgung durch Dritte, mittelbare

    Es ergibt sich aber ­ wenn nicht ohnehin der Ausschlussgrund des § 28 Abs. 1 AsylVfG ebenfalls entsprechend anwendbar ist ­ auch kein Anspruch auf Feststellung des Abschiebungsverbots des § 60 Abs. 1 AufenthG, dessen Voraussetzungen nach Satz 1 mit Ausnahme der Verfolgung durch nichtstaatliche Akteure nach Abs. 1 Satz 4 c) als inhaltlich entsprechende Regelung wie bisher § 51 Abs. 1 AuslG (BT-Drks. 15/420 Seite 91) bezüglich der Verfolgungshandlung, des geschützten Rechtsguts sowie des politischen Charakters der Verfolgung mit denen des Art. 16a Abs. 1 GG deckungsgleich sind (BVerwG NVwZ 1992, 676 und 1994, 697).
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